70 bis unter 90 Punkte

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Bei Pflegegrad 4 ist die Selbstständigkeit sehr stark eingeschränkt. Die Person ist bei den meisten Tätigkeiten des Alltags auf Hilfe angewiesen, auch nachts.

Typische Situationen

  • weitgehende Übernahme der Körperpflege
  • Hilfe bei jedem Lagewechsel oder Transfer
  • ständige Anleitung oder Beaufsichtigung

Beispiele zur Orientierung. Entscheidend ist immer die Begutachtung im Einzelfall.

Bei Pflegegrad 4 sind pflegende Angehörige stark gefordert. Nutze die Entlastungsangebote konsequent: Tagespflege, Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag.

Leistungen bei Pflegegrad 4

  • Pflegegeldpro Monat 800 €
  • Pflegesachleistungpro Monat 1.859 €
  • Entlastungsbetragpro Monat 131 €
  • Tages- und Nachtpflegepro Monat 1.685 €
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflegepro Jahr 3.539 €
  • Vollstationäre Pflegepro Monat 1.855 €
  • Wohnumfeld-Verbesserungje Maßnahme bis 4.180 €
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauchpro Monat bis 42 €

Gesetzliche Beträge, Stand 2026. · Alle Leistungen

Gut zu wissen

Fragen zu Pflegegrad 4

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 4?

Für Pflegegrad 4 braucht es in der Begutachtung 70 bis unter 90 Punkte.

Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 4?

Das Pflegegeld beträgt bei Pflegegrad 4 800 € im Monat (Stand 2026).

Kann ich von Pflegegrad 4 höhergestuft werden?

Ja. Wenn der Hilfebedarf zunimmt, kannst du jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Wir prüfen vorher mit dir, ob er Aussicht auf Erfolg hat.

Kontakt

Ruf uns an.Wir helfen dir gern.

Ein unverbindliches Gespräch kostet dich nur ein paar Minuten. Unsere Mitarbeitenden beraten dich gern zu deinem Anliegen.

Schreib uns, wir melden uns

Wie dürfen wir dich kontaktieren?
Wann dürfen wir dich anrufen?

Wir versuchen, dich im angegebenen Zeitfenster zu erreichen.

* Pflichtfeld