Leistungen der Pflegeversicherung

Alle Leistungenauf einen Blick.

Im Rahmen der Pflegeversicherung hast du je nach Pflegegrad diese Möglichkeiten. Stand der Beträge: 2026.

Leistungen der Pflegeversicherung nach Pflegegrad, Stand 2026
LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeldpro Monat–347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistungpro Monat–796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetragpro Monat131 €131 €131 €131 €131 €
Tages- und Nachtpflegepro Monat–721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Verhinderungs- und Kurzzeitpflegepro Jahr–3.539 €3.539 €3.539 €3.539 €
Vollstationäre Pflegepro Monat131 €805 €1.319 €1.855 €2.096 €
Wohnumfeld-Verbesserungje Maßnahmebis 4.180 €bis 4.180 €bis 4.180 €bis 4.180 €bis 4.180 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchpro Monatbis 42 €bis 42 €bis 42 €bis 42 €bis 42 €

– = kein Anspruch. Gesetzliche Beträge nach SGB XI, Stand 2026. Angaben ohne Gewähr, im Einzelfall beraten wir dich gern.

Pflegegeld

Wenn Angehörige oder Freunde zu Hause pflegen. Wird aufs Konto überwiesen, Nachweise sind nicht nötig.

Pflegesachleistung

Für einen ambulanten Pflegedienst. Wird direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse abgerechnet. Mit dem Pflegegeld kombinierbar.

Entlastungsbetrag

Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Haushaltshilfe, Begleitung oder Betreuung.

Tages- und Nachtpflege

Zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung, wird nicht angerechnet.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Gemeinsamer Jahresbetrag, frei aufteilbar, wenn pflegende Angehörige Urlaub brauchen, krank sind oder nach einem Klinikaufenthalt.

Vollstationäre Pflege

Zuschuss der Pflegekasse zu den pflegebedingten Kosten im Pflegeheim. Bei Pflegegrad 1 als Zuschuss in Höhe des Entlastungsbetrags.

Wohnumfeld-Verbesserung

Zuschuss für Umbauten wie Haltegriffe, bodengleiche Dusche, Rampe oder Treppenlift.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren?

Ja. Nutzt du die Sachleistung nicht vollständig, bekommst du den Rest anteilig als Pflegegeld. Das nennt sich Kombinationsleistung.

Wird die Tagespflege auf das Pflegegeld angerechnet?

Nein. Die Leistungen für Tages- und Nachtpflege gibt es zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung.

Was ist der gemeinsame Jahresbetrag?

Seit Juli 2025 gibt es für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag, den du flexibel für beides einsetzen kannst.

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