Gut vorbereitetin die Begutachtung.
Beim Begutachtungstermin wird festgestellt, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag bewältigen kann: was er noch allein oder mit wenig Hilfe schafft und was nicht mehr. Auf dieser Grundlage entscheidet die Pflegekasse.
Was beim Termin erfasst wird
- persönliche Daten der antragstellenden Person
- die aktuelle Pflegesituation
- Gesundheitszustand, Krankheiten und körperliche Beeinträchtigungen, mit Arzt- und Krankenhausberichten
- die vorhandenen Hilfsmittel und deren Nutzung
- die Versorgungs- und Wohnsituation
Die sechs Module der Begutachtung
Die Module 2 und 3 werden nicht addiert: Es zählt nur der höhere der beiden Werte. Daher ergeben die Gewichte zusammen 100 %.
- Modul 1 · 10 %
Mobilität
Wie selbstständig kann sich die Person in der Wohnung bewegen, Treppen steigen oder vom Bett in den Stuhl wechseln?
- Modul 2 · 15 %
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Findet sich die Person örtlich und zeitlich zurecht? Kann sie Entscheidungen treffen, Gespräche führen und Bedürfnisse mitteilen?
- Modul 3 · 15 %
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Gibt es nächtliche Unruhe, Ängste, Aggressionen oder Abwehr bei der Pflege?
- Modul 4 · 40 %
Selbstversorgung
Wie selbstständig klappen Waschen, Anziehen, Essen, Trinken und der Toilettengang?
- Modul 5 · 20 %
Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
Welche Hilfe braucht es bei Medikamenten, Verbandswechsel, Blutzuckermessen oder Arztbesuchen?
- Modul 6 · 15 %
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Kann die Person ihren Tag planen, sich beschäftigen und Kontakte pflegen?
Punkte und Pflegegrad
Vom Gutachten zum Bescheid
Jede Frage wird nach dem Grad der Selbstständigkeit mit Punkten bewertet. Danach erstellt die Gutachterin oder der Gutachter ein Pflegegutachten und schickt es mit einer Empfehlung für den Pflegegrad an die Pflegekasse. Unter 12,5 Punkten wird kein Pflegegrad bewilligt.
Unser Tipp: Notiere dir vorher Beispiele aus dem Pflegealltag, besonders zu Situationen, die schwierig oder aufwendig sind. So kannst du sie beim Besuch konkret ansprechen. Bist du mit der Einschätzung nicht einverstanden, kannst du Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
Fragen zu: Begutachtung
Darf jemand bei der Begutachtung dabei sein?
Ja. Angehörige, Pflegepersonen oder eine Vertrauensperson dürfen dabei sein. Auf Wunsch begleiten wir dich und führen das Gespräch mit unserem Fachwissen für dich.
Soll ich mich beim Termin von meiner besten Seite zeigen?
Ehrlich sein ist wichtiger. Viele Menschen spielen ihre Einschränkungen herunter. Das führt oft zu einem zu niedrigen Pflegegrad. Beschreibe einen ganz normalen, auch einen schlechten Tag.
Wie lange dauert die Begutachtung?
Das hängt von der Situation ab. Plane genug Zeit ein, damit alles in Ruhe besprochen werden kann.
Ruf uns an.Wir helfen dir gern.
Ein unverbindliches Gespräch kostet dich nur ein paar Minuten. Unsere Mitarbeitenden beraten dich gern zu deinem Anliegen.