Pflegegrade 1–5

Welcher Pflegegradpasst zu dir?

Der Pflegegrad beschreibt, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigen kann. Ermittelt wird er in einer Begutachtung mit einem Punktesystem von 0 bis 100.

Pflegegrad 1

12,5 bis unter 27 Punkte: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 1 ist für Menschen, die ihren Alltag noch weitgehend selbst bewältigen, aber an einzelnen Stellen Unterstützung brauchen, etwa beim Putzen, beim Einkaufen oder weil die Beweglichkeit nachlässt.

Leistungen bei Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

27 bis unter 47,5 Punkte: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Mit Pflegegrad 2 beginnt der Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistung. Viele Menschen erreichen ihn, wenn sie regelmäßig Hilfe bei der Körperpflege, beim Anziehen oder bei der Medikamenteneinnahme brauchen.

Leistungen bei Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

47,5 bis unter 70 Punkte: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 3 bedeutet, dass im Alltag an vielen Stellen Hilfe nötig ist, oft mehrmals täglich. Häufig spielen dabei auch Demenz oder psychische Belastungen eine Rolle.

Leistungen bei Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

70 bis unter 90 Punkte: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Bei Pflegegrad 4 ist die Selbstständigkeit sehr stark eingeschränkt. Die Person ist bei den meisten Tätigkeiten des Alltags auf Hilfe angewiesen, auch nachts.

Leistungen bei Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

90 bis 100 Punkte: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Er wird bei 90 bis 100 Punkten vergeben oder wenn eine besondere Bedarfskonstellation vorliegt, etwa der vollständige Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen beider Arme und Beine.

Leistungen bei Pflegegrad 5

Wie wird begutachtet?

Die sechs Module, ihre Gewichtung und Tipps für den Termin.

Zur Begutachtung
Leistungen

Was steht dir bei welchem Pflegegrad zu?

Die wichtigsten Beträge der Pflegeversicherung im Vergleich. Die vollständige Übersicht findest du unter Leistungen der Pflegeversicherung.

Was steht dir zu?

  • Pflegegeldpro Monat 347 €
  • Pflegesachleistungpro Monat 796 €
  • Entlastungsbetragpro Monat 131 €
  • Tages- und Nachtpflegepro Monat 721 €
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflegepro Jahr 3.539 €
  • Wohnumfeld-Verbesserungje Maßnahme bis 4.180 €

Gesetzliche Beträge, Stand 2026. Mehr zu Pflegegrad 2 · Alle Leistungen

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Wie viele Pflegegrade gibt es?

Es gibt fünf Pflegegrade. Sie lösten 2017 die früheren drei Pflegestufen ab. Je stärker die Selbstständigkeit eingeschränkt ist, desto höher der Pflegegrad.

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (bzw. MEDICPROOF bei Privatversicherten) bewertet sechs Lebensbereiche mit Punkten. Aus der gewichteten Gesamtpunktzahl von 0 bis 100 ergibt sich der Pflegegrad.

Ab wie vielen Punkten gibt es einen Pflegegrad?

Ab 12,5 Punkten. Darunter wird kein Pflegegrad bewilligt.

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