Pflegegrad-Beratung in Berlin

Wir helfen dir mit dem Pflegegrad.

Ob Antragstellung, Widerspruch oder Höherstufung: Wir beraten dich zum Pflegegrad: persönlich, bei dir zu Hause und mit Fachwissen aus der Pflege.

Ruf uns an für ein unverbindliches Gespräch. Wir helfen dir gern weiter.

Beraterin im Gespräch mit einem älteren Ehepaar am Küchentisch
So einfach funktioniert es

Fünf Schritte zum Pflegegrad.

  1. Anrufen

    Erstberatung am Telefon vereinbaren, unverbindlich.

  2. Hausbesuch

    Wir beraten dich ausführlich bei dir zu Hause.

  3. Antrag

    Wir stellen gemeinsam den Antrag bei der Pflegekasse.

  4. Begutachtung

    Auf Wunsch sind wir beim Termin an deiner Seite.

  5. Bescheid

    Bei Erfolg gibt es monatlich Leistungen, rückwirkend ab Antrag.

Transparenz

Alle Informationen auf einen Blick.

Viele Pflegebedürftige wissen nicht im Detail, welche Ansprüche sie haben und wie sie diese geltend machen können. Wähle einen Pflegegrad und sieh, welche Leistungen die Pflegeversicherung jeden Monat zahlt.

Wir möchten, dass du ein selbstständiges Leben in deinen vier Wänden führen kannst, und unterstützen dich dabei auch mit weiteren Dienstleistungen.

Was bedeuten die Pflegegrade 1–5?

Was steht dir zu?

  • Pflegegeldpro Monat 347 €
  • Pflegesachleistungpro Monat 796 €
  • Entlastungsbetragpro Monat 131 €
  • Tages- und Nachtpflegepro Monat 721 €
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflegepro Jahr 3.539 €
  • Wohnumfeld-Verbesserungje Maßnahme bis 4.180 €

Gesetzliche Beträge, Stand 2026. Mehr zu Pflegegrad 2 · Alle Leistungen

Porträt von André Aimé, Dipl. Pflegewirt (FH)
Mein Versprechen an dich

Dipl. Pflegewirt (FH) André Aimé

Unserer Arbeit liegt die feste Überzeugung zu Grunde, dass unsere Eltern und Großeltern auch im Alter ein Anrecht auf ein selbstbestimmtes Leben haben, das sie seit Jahrzehnten gewöhnt sind und das sie sich verdient haben. Sie darin nach Kräften zu unterstützen, ist das Anliegen aller unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

André AiméDipl. Pflegewirt (FH) · Pflegefachmann und Pflegesachverständiger

Mehr über mich und unsere Mission

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Muss ich einen bestimmten Pflegegrad beantragen?

Nein. Du beantragst bei der Pflegekasse allgemein „Leistungen aus der Pflegeversicherung“. Welcher Pflegegrad passt, ergibt sich aus der Begutachtung.

Ab wann gibt es Geld von der Pflegekasse?

Genehmigte Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Monat, in dem du den Antrag gestellt hast. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen, auch formlos per Telefon oder kurzem Brief.

Wer kommt zur Begutachtung?

Bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst (MD, früher MDK), bei privat Versicherten MEDICPROOF. Die Gutachterin oder der Gutachter kündigt sich vorher an und kommt in der Regel zu dir nach Hause.

Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch?

Einen Monat ab Zugang des Bescheids. Danach wird der Bescheid bestandskräftig. Der Widerspruch kann zunächst formlos und ohne Begründung eingelegt werden. Die Begründung folgt dann in Ruhe.

Kommt ihr auch zu mir nach Hause?

Ja. Wir beraten dich gern in einem ausführlichen Gespräch bei dir zu Hause und sind auf Wunsch auch bei der Begutachtung an deiner Seite.

Kontakt

Ruf uns an.Wir helfen dir gern.

Ein unverbindliches Gespräch kostet dich nur ein paar Minuten. Unsere Mitarbeitenden beraten dich gern zu deinem Anliegen.

Schreib uns, wir melden uns

Wie dürfen wir dich kontaktieren?
Wann dürfen wir dich anrufen?

Wir versuchen, dich im angegebenen Zeitfenster zu erreichen.

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