Pflegegrad-Beratung

Damit dein Pflegegradbewilligt wird.

Wir unterstützen dich bei der Antragstellung, der Höherstufung und dem Widerspruch. Wir beraten dich ausführlich bei dir zu Hause, erledigen gemeinsam mit dir den Schriftverkehr und sind auf Wunsch bei der Begutachtung an deiner Seite.

Beraterin im Gespräch mit einem älteren Ehepaar am Küchentisch

Warum sich Begleitung lohnt

Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen die Pflegekasse zahlt, vom Pflegegeld über den Pflegedienst bis zum Zuschuss für das Bad. Grundlage ist ein Gutachten, das in einem einzigen Termin bei dir zu Hause entsteht. Wer da nicht gut vorbereitet ist, bekommt oft einen zu niedrigen Pflegegrad.

Die Erfahrung zeigt: Begleitete Anträge haben eine wesentlich höhere Chance auf Erfolg. Wir kennen die Begutachtung aus der Praxis, wissen, worauf Gutachterinnen und Gutachter achten, und helfen dir, den tatsächlichen Hilfebedarf vollständig und verständlich darzustellen.

Ablauf

So begleiten wir dich

  1. Erstgespräch am Telefon

    Du rufst an oder schreibst uns. Wir hören zu, klären die Situation und sagen dir, was als Nächstes sinnvoll ist.

  2. Beratung zu Hause

    Wir kommen zu dir, schauen uns den Alltag gemeinsam an und bereiten alle Unterlagen vor.

  3. Antrag und Schriftverkehr

    Wir erledigen gemeinsam mit dir die Post mit der Pflegekasse, vom Antrag bis zur Rückfrage.

  4. Begutachtung

    Auf Wunsch sind wir beim Termin dabei und führen das Gespräch mit unserem Fachwissen für dich.

  5. Bescheid prüfen

    Wir prüfen Bescheid und Gutachten. Passt das Ergebnis nicht, legen wir fristgerecht Widerspruch ein.

Wir beraten dich außerdem zu

  • Pflegehilfsmitteln
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • dem persönlichen Budget
  • weiteren Leistungen der Pflegeversicherung, etwa Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder Entlastungsbetrag
Leistungen

Was die Pflegekasse zahlt

Der Pflegegrad entscheidet, welche Leistungen dir zustehen. Wähle einen Pflegegrad und sieh die wichtigsten Beträge.

Was steht dir zu?

  • Pflegegeldpro Monat 347 €
  • Pflegesachleistungpro Monat 796 €
  • Entlastungsbetragpro Monat 131 €
  • Tages- und Nachtpflegepro Monat 721 €
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflegepro Jahr 3.539 €
  • Wohnumfeld-Verbesserungje Maßnahme bis 4.180 €

Gesetzliche Beträge, Stand 2026. Mehr zu Pflegegrad 2 · Alle Leistungen

Gut zu wissen

Fragen zu: Pflegegrad-Beratung

Für wen ist die Pflegegrad-Beratung?

Für Menschen, die im Alltag Unterstützung brauchen, und für ihre Angehörigen. Egal, ob du zum ersten Mal einen Antrag stellst, schon einen Pflegegrad hast oder mit einem Bescheid nicht einverstanden bist.

Was soll ich zum ersten Gespräch bereithalten?

Fürs Telefonat reicht, was du weißt. Für den Termin zu Hause sind Arzt- und Krankenhausberichte, eine Liste der Medikamente und, falls vorhanden, frühere Bescheide und Gutachten hilfreich.

Kann ich auch für meine Eltern anrufen?

Ja. Viele Anfragen kommen von Kindern oder Enkeln. Für den Antrag selbst braucht es später die Unterschrift der versicherten Person oder einer bevollmächtigten Person.

Kontakt

Ruf uns an.Wir helfen dir gern.

Ein unverbindliches Gespräch kostet dich nur ein paar Minuten. Unsere Mitarbeitenden beraten dich gern zu deinem Anliegen.

Schreib uns, wir melden uns

Wie dürfen wir dich kontaktieren?
Wann dürfen wir dich anrufen?

Wir versuchen, dich im angegebenen Zeitfenster zu erreichen.

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