Widerspruch

Nicht einverstanden?Widerspruch einlegen.

Nicht immer erfolgt eine Ablehnung zu Recht. Gutachten bilden den tatsächlichen Grad der Selbstständigkeit nicht immer vollständig ab. Ein gut begründeter Widerspruch kann das korrigieren.

Junge Frau erklärt einer Seniorin etwas auf dem Tablet

Wichtig: Der Widerspruch muss innerhalb von einem Monat nach Eingang des Bescheids bei der Pflegekasse sein. Danach wird der Bescheid bestandskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.

Ablauf

So läuft der Widerspruch ab

  1. Formlos Widerspruch einlegen

    Zunächst reicht ein schriftlicher Widerspruch ohne Begründung. Damit ist die Frist gewahrt.

  2. Gutachten anfordern

    Fordere im Widerspruch gleich das Gutachten mit an, falls es dir noch nicht vorliegt. Es ist die Grundlage für die Bewilligung und für deine Argumentation.

  3. Fachlich begründen

    Die fachliche Begründung ist das zentrale Dokument. Sie kann in Ruhe formuliert werden, nachdem das Gutachten da ist.

  4. Erneute Begutachtung

    Die Pflegekasse veranlasst meist einen neuen Termin. Gut vorbereitet sein heißt: Arztberichte, Entlassungsbriefe, Überweisungen und Atteste bereithalten.

Wenn der Widerspruch abgelehnt wird

Dann hast du zwei Möglichkeiten: Du akzeptierst die Entscheidung oder du hältst den Widerspruch aufrecht. Wir besprechen mit dir, was in deiner Situation sinnvoll ist, und helfen dir sehr gern im gesamten Verfahren.

Gut zu wissen

Fragen zu: Widerspruch

Brauche ich für den Widerspruch sofort eine Begründung?

Nein. Der Widerspruch kann zunächst formlos und ohne Begründung eingelegt werden. Die Begründung reichst du nach, sobald das Gutachten vorliegt.

Ab wann läuft die Frist?

Ab Zugang des Bescheids. Notiere dir am besten gleich das Datum, an dem der Brief angekommen ist.

Was passiert nach dem Widerspruch?

In der Regel kommt der Medizinische Dienst erneut zu dir, um deine Argumente und das erste Gutachten zu überprüfen.

Kontakt

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