Nicht einverstanden?Widerspruch einlegen.
Nicht immer erfolgt eine Ablehnung zu Recht. Gutachten bilden den tatsächlichen Grad der Selbstständigkeit nicht immer vollständig ab. Ein gut begründeter Widerspruch kann das korrigieren.
Wichtig: Der Widerspruch muss innerhalb von einem Monat nach Eingang des Bescheids bei der Pflegekasse sein. Danach wird der Bescheid bestandskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.
So läuft der Widerspruch ab
Formlos Widerspruch einlegen
Zunächst reicht ein schriftlicher Widerspruch ohne Begründung. Damit ist die Frist gewahrt.
Gutachten anfordern
Fordere im Widerspruch gleich das Gutachten mit an, falls es dir noch nicht vorliegt. Es ist die Grundlage für die Bewilligung und für deine Argumentation.
Fachlich begründen
Die fachliche Begründung ist das zentrale Dokument. Sie kann in Ruhe formuliert werden, nachdem das Gutachten da ist.
Erneute Begutachtung
Die Pflegekasse veranlasst meist einen neuen Termin. Gut vorbereitet sein heißt: Arztberichte, Entlassungsbriefe, Überweisungen und Atteste bereithalten.
Wenn der Widerspruch abgelehnt wird
Dann hast du zwei Möglichkeiten: Du akzeptierst die Entscheidung oder du hältst den Widerspruch aufrecht. Wir besprechen mit dir, was in deiner Situation sinnvoll ist, und helfen dir sehr gern im gesamten Verfahren.
Fragen zu: Widerspruch
Brauche ich für den Widerspruch sofort eine Begründung?
Nein. Der Widerspruch kann zunächst formlos und ohne Begründung eingelegt werden. Die Begründung reichst du nach, sobald das Gutachten vorliegt.
Ab wann läuft die Frist?
Ab Zugang des Bescheids. Notiere dir am besten gleich das Datum, an dem der Brief angekommen ist.
Was passiert nach dem Widerspruch?
In der Regel kommt der Medizinische Dienst erneut zu dir, um deine Argumente und das erste Gutachten zu überprüfen.
Ruf uns an.Wir helfen dir gern.
Ein unverbindliches Gespräch kostet dich nur ein paar Minuten. Unsere Mitarbeitenden beraten dich gern zu deinem Anliegen.