Pflegegrad beantragen:richtig von Anfang an.
Wenn du einen Antrag auf Pflegeleistungen stellst, solltest du unbedingt Hilfe in Anspruch nehmen. Begleitete Anträge haben eine wesentlich höhere Chance auf Erfolg.
So läuft der Antrag ab
Antrag stellen
Ruf bei deiner Pflegekasse an oder schreib einen kurzen Brief und beantrage „Leistungen aus der Pflegeversicherung“. Die Pflegekasse sitzt bei deiner Krankenkasse.
Formular zurückschicken
Du bekommst ein Formular per Post. Es muss ausgefüllt und unterschrieben an die Pflegekasse zurück.
Begutachtung
Der Medizinische Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) meldet sich und vereinbart einen Termin, meist bei dir zu Hause.
Bescheid
Die Pflegekasse entscheidet auf Grundlage des Gutachtens. Von der Antragstellung bis zum Bescheid können einige Wochen vergehen.
Früh beantragen lohnt sich
Genehmigte Leistungen werden rückwirkend ab Antragstellung gewährt. Stellst du den Antrag zum Ende eines Monats, bekommst du die volle Leistung bereits für den ganzen Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.
Du beantragst übrigens keinen bestimmten Pflegegrad, sondern allgemein Pflegeleistungen. Welcher Pflegegrad passt, ergibt sich aus der Begutachtung. Deshalb ist die Vorbereitung auf diesen Termin so wichtig.
Das bereiten wir gemeinsam vor
- Arzt- und Krankenhausberichte, Entlassungsbriefe, Atteste
- eine aktuelle Medikamentenliste
- die vorhandenen Hilfsmittel und wie sie genutzt werden
- Beispiele aus dem Pflegealltag, besonders für schwierige oder aufwendige Situationen
- die Wohn- und Versorgungssituation
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Fragen zu: Pflegegrad beantragen
Kann ich den Antrag formlos stellen?
Ja. Ein Anruf bei der Pflegekasse oder ein kurzer Brief genügt, um die Frist zu wahren. Das Formular kommt danach per Post.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Von der Antragstellung bis zur Feststellung eines Pflegegrades können einige Wochen vergehen. Die Leistungen gibt es aber rückwirkend ab dem Antragsmonat.
Wer darf den Antrag stellen?
Die versicherte Person selbst oder jemand, der dazu bevollmächtigt ist, zum Beispiel ein Angehöriger mit Vorsorgevollmacht.
Ruf uns an.Wir helfen dir gern.
Ein unverbindliches Gespräch kostet dich nur ein paar Minuten. Unsere Mitarbeitenden beraten dich gern zu deinem Anliegen.