Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Pflegegrad 1 ist für Menschen, die ihren Alltag noch weitgehend selbst bewältigen, aber an einzelnen Stellen Unterstützung brauchen, etwa beim Putzen, beim Einkaufen oder weil die Beweglichkeit nachlässt.
Typische Situationen
- Unsicherheit beim Gehen außer Haus
- Hilfe bei schweren Hausarbeiten
- erste Gedächtnisprobleme, die den Alltag aber noch nicht bestimmen
Beispiele zur Orientierung. Entscheidend ist immer die Begutachtung im Einzelfall.
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung. Der Entlastungsbetrag, der Zuschuss zur Wohnumfeld-Verbesserung und Pflegehilfsmittel stehen dir aber zu. Wird der Hilfebedarf größer, lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung.
Leistungen bei Pflegegrad 1
- Pflegegeldpro Monat kein Anspruch
- Pflegesachleistungpro Monat kein Anspruch
- Entlastungsbetragpro Monat 131 €
- Tages- und Nachtpflegepro Monat kein Anspruch
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflegepro Jahr kein Anspruch
- Vollstationäre Pflegepro Monat 131 €
- Wohnumfeld-Verbesserungje Maßnahme bis 4.180 €
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauchpro Monat bis 42 €
Gesetzliche Beträge, Stand 2026. · Alle Leistungen
Fragen zu Pflegegrad 1
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 1?
Für Pflegegrad 1 braucht es in der Begutachtung 12,5 bis unter 27 Punkte.
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Du kannst aber den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat nutzen.
Kann ich von Pflegegrad 1 höhergestuft werden?
Ja. Wenn der Hilfebedarf zunimmt, kannst du jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Wir prüfen vorher mit dir, ob er Aussicht auf Erfolg hat.
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