Pflegegrad 3 – Definition, Voraussetzungen und Leistunge
- Definition
- Voraussetzungen & Kriterien
- Leistungen bei Pflegegrad 3
Neben neuen Antragstellern ab 01.01.2017 werden auch demenziell veränderte Menschen mit bereits anerkannter Pflegestufe 1 sowie Pflegebedürftige mit anerkannter Pflegestufe 2 in den Pflegegerad 3 überführt.
Definition: Was ist der Pflegegrad 3?
Ab 01.01.2017 werden Antragsteller auf Pflegeleistungen nach dem „Neuen Begutachtungsassessment (NBA)“ begutachtet. Dabei untersuchen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK; bei gesetzlich Versicherten) und der MEDICPROOF (bei privat Versicherten) die Antragsteller in sechs Bereichen auf den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit. Die Begutachtung erfolgt dabei auf Basis eines Punktesystems. Ermittelt der Gutachter zwischen 47,5 und unter 70 Punkte, so erhält der Antragsteller Pflegegrad 3 und den Anspruch auf entsprechende Pflegeleistungen. Der Pflegegrad 3 attestiert eine
schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Alle Pflegebedürftigen profitieren dabei vom sog. Bestandschutz. Das heißt: Jeder Pflegebedürftige bekommt mindestens die gleichen Leistungen wie bisher und kann durch die Umstellung nicht schlechter gestellt werden.
Kriterien und Voraussetzungen für Pflegegrad 3
Um Pflegegrad 3 und die entsprechenden Leistungen zu erhalten, müssen hilfsbedürftige Pflegeversicherte mindestens 47,5 und weniger als 70 Punkte im Prüfverfahren „Neues Begutachtungsassessment (NBA)“ erzielen. Die beauftragten Gutachter des MDK bzw. der MEDICPROOF testen all diejenigen, die 2017 erstmals Pflegeleistungen bzw. einen Pflegegrad beantragen in folgenden sechs Bereichen:
Mobilität: Wie selbstständig kann der Begutachtete z. B. noch Treppen steigen oder sich selbstständig umsetzen?
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie findet sich der Betroffene z. B. in seinem Alltag örtlich und zeitlich zurecht? Kann er noch selbst Entscheidungen treffen?
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Ist der Antragsteller z. B. nachts unruhig? Zeigen sich bei ihm motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten?
Selbstversorgung: Wie selbstständig ist der Antragsteller noch in Bezug auf Körperpflege, das An- und Auskleiden und die Zubereitung von Essen und Trinken?
Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Unterstützung braucht der Antragsteller z. B. bei der Medikamenten- oder Sauerstoffgabe?
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Kann sich der Betroffene z. B. noch gut selbst beschäftigen? Pflegt er noch selbst seine sozialen Kontakte?
Während der Begutachtung vergibt ein Gutachter für jeden der Aktivitätsbereiche Punkte.
Leistungen bei Pflegegrad 3
Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 3 haben Anspruch auf folgende Leistungen:
Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3
Pflege- und Hilfsbedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Freunde Pflegegeld, bei der Versorgung durch einen professionellen Pflegedienst Pflegesachleistungen für Pflege, Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung. Die Leistungen im Detail sind:
Pflegegeld in Höhe von 545 Euro monatlich bei häuslicher Pflege durch Angehörige
Zum Vergleich: Bisher erhielten Versicherte mit der vergleichbaren Pflegestufe 2 nur 458 Euro, Demenzkranke mit Pflegestufe 1 bekamen 316 Euro Pflegegeld.
Pflegesachleistungen in Höhe von 1.298 Euro pro Monat bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst
Zum Vergleich: Bisher erhielten Pflegebedürftige mit Pflegestufe 2 nur 1.144 Euro Sachleistungen, Demenzkranke mit Pflegestufe 1 nur 689 Euro Pflegegeld pro Monat.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 3
Ab 01.01.2017 können Hilfs- und Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 den vereinheitlicht neuen „Entlastungsbeitrag“ von monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen beanspruchen (bisher in der Regel 104 Euro, in Sonderfällen 208 Euro). Damit können sie z. B.
- an einer Betreuungsgruppe für leicht Hilfsbedürftige teilnehmen, die sie geistig und körperlich aktiviert
- Besuchsdienste, einen Alltagsbegleiter oder Einkaufshilfen für Gespräche, Einkäufe oder Spaziergänge finanzieren
- Haushaltshilfen bezahlen, die ihnen z. B. beim Putzen der Wohnung oder bei leichten Gartenarbeiten unter die Arme greifen
Mehr Betreuung und Entlastung für nicht voll ausgeschöpfte Pflegesachleistungen
Wer bei Pflegegrad 3 seine Sachleistungen für professionelle Pflege von 1.298 Euro nicht voll genutzt hat, kann bis zu 40 Prozent davon für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen einsetzen. Mit dieser Regelung haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 künftig die Chance auf bis zu 519,20 Euro mehr Budget für ihre Betreuung und Entlastung.
Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3
Benötigt ein Pflege- und hilfsbedürftiger Mensch mit Pflegegrad 3 etwa nach einem Krankenhausaufenthalt noch professionelle Kurzzeitpflege z. B. in einem Pflegeheim erhält er von seiner Pflegekasse einen Zuschuss von maximal 1.612 Euro für höchstens 28 Tage im Jahr.
Dabei gilt es Folgendes zu beachten:
- Nutzen Versicherte im laufenden Jahr keine Verhinderungspflege (s. u.) durch einen Pflegedienst bei Krankheit oder Urlaub von pflegenden Angehörigen, so können sie für ihre Kurzzeitpflege sogar einen Zuschuss von bis zu 3.224 Euro für bis zu acht Wochen (56 Tage) im Jahr erhalten.
- Versicherte mit Pflegegrad 3 können während der jährlich bis zu achtwöchigen Kurzzeitpflege zusätzlich auch die Hälfte ihres Pflegegeldes von monatlich 545 Euro beziehen, sprich 272,50 Euro.
Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3
Für Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst bei Urlaub oder Krankheit von pflegenden Angehörigen zahlen Pflegekassen den Versicherten mit Pflegegrad 3 einen Zuschuss von bis zu 1.612 Euro für höchstens vier Wochen im Jahr.
Dabei gelten folgende Bestimmungen:
- Wer im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege (s. o.) genutzt hat, kann sogar für bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege in Anspruch nehmen und erhält dafür maximal 2.418 Euro jährlich.
- Wird der Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 durch eine Verhinderungspflege versorgt, erhält er weiterhin die Hälfte seines Pflegegeldes für bis zu sechs Wochen im Jahr weiter. Das entspricht monatlich 272,50 Euro.
Tagespflege bei Pflegegrad 3
Die Leistungssätze für Tages- und Nachtpflege orientieren sich auch ab 2017 an den ambulanten Pflegesachleistungen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten für die Versorgung in einer teilstationären Einrichtung für die Tagespflege 1.298 Euro pro Monat.
Pflegebedürftige erhalten die Zuschüsse für Tages- und Nachtpflege zusätzlich zum bezogenen Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige. Sie werden nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet wie früher.
Weitere Leistungen bei häuslicher Pflege und Pflegegrad 3
Bei der häuslichen Versorgung haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 3 zusätzlich Anspruch auf:
- Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel:
– Zuschüsse für Anschluss und Betrieb eines Hausnotrufsystems, ein „technisches Pflegehilfsmittel“ (einmalig 10,49 Euro für die Anschlussgebühren und monatlich 18,36 Euro für den Betrieb),
– monatlich zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel im Wert von maximal 40 Euro wie z. B. Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel,
– medizinische Hilfsmittel für Senioren und Pflegehilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis und Hilfsmittelkatalog aufgeführt sind.
- Zuschuss für Wohnraumanpassung:
Die Pflegekasse bezuschusst mit bis zu 4.000 Euro einmalig alle Maßnahmen zur barrierefreien Wohnraumanpassung, wie z. B. einen Treppenlift, den Umbau eines Wannenbades zur Dusche oder andere Maßnahmen für ein barrierefreies Zuhause. Dieser Zuschuss wird u. U. erneut bzw. mehrmals gewährt, wenn sich der Hilfebedarf, also z. B. der Grad der Behinderung / Pflegebedürftigkeit ändert. - Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs:
Die 4.000 Euro-Förderung für die altersgerechte Wohnraumanpassung steht übrigens höchstens vier Versicherten mit Pflegegrad 3 zu, die in eine ambulant betreute Wohngruppe oder eine Seniorenwohngemeinschaft ziehen. Zudem erhalten höchstens vier Bewohner einen einmaligen Gründungszuschuss von jeweils 2.500 Euro und einen monatlichen Zuschuss zur Beschäftigung einer Organisationskraft von jeweils 214 Euro. - Beratung und Beratungsbesuche:
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Beratung von Menschen mit Pflegegrad 3 z. B. zu ihrer besseren pflegerischen Versorgung oder zum altersgerechten Wohnraumumbau. Auch die regelmäßig nötigen Beratungsbesuche durch geschulte Pflegekräfte nach § 37 Abs. 3 Pflegeversicherungsgesetz gehören zum Leistungsumfang bei Pflegegrad 3. - Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
müssen Pflegekassen ab 2017 nach § 45 des Gesetzes kostenlos anbieten.
Neuerung bei Hilfsmitteln: Ab 2017 keine Extra-Anträge mehr notwendig
Ab 2017 müssen Versicherte keine gesonderten Anträge mehr auf medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse stellen wie bisher. Wenn Gutachter des MDK oder anderer Prüforganisationen Hilfsmittel empfehlen, gelten diese künftig automatisch als beantragt.
Stationäre Pflege bei Pflegegrad 3
Ab 2017 sinken die Zuschüsse der Pflegekassen für stationäre Pflege in einem Heim gegenüber 2016. Speziell für Pflegegrad 3 bedeutet das: Pflegebedürftige erhalten ab 2017 nunmehr 1.262 Euro pro Monat.
Zum Vergleich: Bislang erhielten Pflegebedürftige mit der vergleichbaren Pflegestufe 2 monatlich noch 1.330 Euro für die Pflege im Altenheim, also 68 Euro mehr als ab 2017. Demenzkranke mit Pflegestufe 1 bekamen 1.064 Euro pro Monat für die stationäre Versorgung und erhalten demnach ab 2017 198 Euro mehr.
Neben den Leistungen aus der Pflegekasse für die stationäre Pflege ändert sich ab 01.01.2017 auch der Eigenanteil der Bewohner. Der pflegebedingte Eigenanteil (der sog. „einrichtungseinheitliche Eigenanteil“) steigt nicht mehr wie bisher mit steigendem Pflegebedarf und steigender Pflegestufe, sondern bleibt einheitlich für alle Bewohner gleich hoch. Zwischen den Pflegeheimen wird es jedoch nach wie vor Unterschiede geben, denn nicht jedes Pflegeheim ist gleich teuer. Neben dem pflegebedingten Eigenanteil müssen Bewohner die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten nach wie vor selbst tragen.
Bisherige Pflegestufe 2 oder 1 mit Demenz: Keine Leistungsverluste ab 2017
Die Bundesregierung hat zugesagt, dass kein bisher anerkannter Pflegebedürftiger oder Mensch mit demenziellen Veränderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II schlechter gestellt wird als bisher. Das ist auch gesetzlich geregelt und in Form des sog. Bestandsschutzes festgehalten. Daher werden die bereits anerkannten Menschen mit Pflegestufe automatisch in einen neuen Pflegegrad überführt und erhalten alle ihre bisherigen Leistungen.
Umwandlung von Pflegestufe 2 und 1 in Pflegegrad 3
- Körperlich Pflegebedürftige mit bisheriger Pflegestufe 2 bekommen von ihrer Pflegekasse automatisch den nächsthöheren Pflegegrad 3 zugeteilt.
- demenziell veränderten Menschen und körperlich Pflegebedürftige mit bisheriger Pflegestufe 1 erhalten automatisch ebenfalls Pflegegrad 3. Denn Pflegebedürftige mit demenziellen Veränderungen erhalten einen Pflegegrad, der gleich zwei Stufen höher liegt als ihre bisherige Pflegestufe.