Pflegegrad 2 – Definition, Voraussetzungen und Leistungen

  • Definition
  • Voraussetzungen & Kriterien
  • Leistungen bei Pflegegrad 2

Definition: Was ist der Pflegegrad 2?

Versicherte erhalten den neuen Pflegegrad 2 und die entsprechenden Pflegeleistungen , wenn sie durch die Pflegekasse eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bestätigt bekommen. Wer 2017 zum ersten Mal einen Antrag auf Pflegegrad stellt, wird durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK; bei gesetzlich Versicherten) oder der MEDICPROOF (bei privat Versicherten) im Rahmen des „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA) in sechs Aktivitätsbereichen (s. u.) begutachtet. Die Gutachter berücksichtigen dabei die noch vorhandene Selbstständigkeit des Antragstellers und zwar in Bezug auf sowohl körperliche, als auch psychische und kognitive Beeinträchtigungen. Dabei vergeben sie je nach (Un-)Selbstständigkeit Punkte, die die Grundlage für die Zuweisung eines Pflegegrads bilden. Je unselbstständiger ein Antragsteller ist, desto mehr Punkte und einen umso höheren Pflegegrad erhält der Antragsteller. Für Pflegegrad 2 und entsprechende Leistungen aus der Pflegekasse müssen Gutachter zwischen 27 und unter 47,5 Punkte ermitteln.
Neben der Begutachtung neuer Antragsteller ab 2017 werden auch anerkannt Pflegebedürftige mit Pflegestufe 0 oder 1 automatisch in den neuen Pflegegrad 2 überführt und müssen dazu nicht neu begutachtet werden oder neue Anträge stellen. Zudem profitieren sie vom sog. Bestandsschutz. Das heißt: Sie erhalten auch 2017 mindestens die gleichen Leistungen wie bisher und werden durch die Umstellung auf Pflegegrad 2 nicht schlechter gestellt.

Kriterien und Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Die Gutachter werden nach Antragstellung des Versicherten von der Pflegekasse beauftragt und sollen die Antragsteller in folgenden sechs Bereichen begutachten, wenn sie 2017 erstmals Pflegeleistungen beantragen:

 

  1. Mobilität: Wie selbstständig bewegt sich der Begutachtete fort und kann seine Körperhaltung ändern?
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich der Antragsteller im Alltag örtlich und zeitlich orientieren? Kann er eigenständig Entscheidungen treffen, Gespräche führen und seine Bedürfnisse mitteilen?
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem oder ängstlichem Verhalten?
  4. Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich der Begutachtete noch täglich selbst waschen und pflegen?
  5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Hilfen benötigt der Antragsteller beim Umgang mit Krankheit und Behandlungen wie z. B. bei Dialyse oder Verbandswechsel?
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann der Begutachtete noch seinen Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen?

Der Gutachter vergibt für jeden der sechs Bereiche unterschiedlich hohe Punkte, daraus ergibt sich die Gesamtpunktzahl und nach einem speziellen Gewichtungsverfahren die Zuweisung eines Pflegegrads.

 

Leistungen bei Pflegegrad 2

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegeleistungen, die sich wie folgt zusammensetzen:

Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2

Bedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf  Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Freunde und auf Pflegesachleistungen bei professioneller Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Ein monatliches Pflegegeld von 316 Euro erhalten Menschen mit oder ohne Demenz mit Pflegegrad 2 ab 2017 bei häuslicher Pflege durch Angehörige.

Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 stehen ab 2017 Pflegesachleistungen von monatlich 689 Euro zu, die von ambulanten Pflegediensten direkt mit den Pflegekassen abgerechnet werden0.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 2

Hilfs- und Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 steht ab 2017 der neue einheitliche „Entlastungsbeitrag“ von monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu (bisher in der Regel 104 Euro, in besonderen Fällen 208 Euro). Damit können Betroffene z. B.

  • an einer Betreuungsgruppe für leicht Hilfsbedürftige oder leicht Demenzkranke teilnehmen, die geistig und körperlich aktivieren soll
  • Putz- bzw. Haushaltshilfen engagieren und bezahlen, die ihnen im Haushalt helfen, und
  • einen Alltagsbegleiter für Gespräche und Spaziergänge oder eine Einkaufshilfe beschäftigen

Pflegesachleistungen und Betreuungsleistungen kombinieren

Wer bei Pflegegrad 2 seine Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen professionellen Pflegedienst von 689 Euro nicht voll ausgeschöpft hat, kann bis zu 40 Prozent davon auf Wunsch auch für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwenden. Konkret heißt das: Versicherte mit Pflegegrad 2 können bis zu 275,60 Euro zusätzlich für Betreuung und Entlastung verwenden.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2

Benötigt ein Pflege- und Hilfsbedürftiger mit Pflegegrad 2 etwa nach einem Krankenhausaufenthalt noch professionelle Kurzzeitpflege z. B. in einem Pflegeheim, erhält er hierfür von seiner Pflegekasse einen Zuschuss von maximal 1.612 EUR. (für bis zu 28 Tage im Jahr)

Dabei gilt es Folgendes zu beachten:

  • Wer im laufenden Jahr keine Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst bei Krankheit oder Urlaub von pflegenden Angehörigen nutzt, kann für seine Kurzzeitpflege sogar bis zu 3.224 Euro Zuschuss für bis zu acht Wochen im Jahr beanspruchen.
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 erhalten während der bis zu achtwöchigen Kurzzeitpflege noch die Hälfte ihres Pflegegeldes von monatlich 316 Euro bei häuslicher Pflege durch Angehörige weiter, sprich monatlich 158 Euro.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2

Für Verhinderungspflege bzw. Urlaubspflege durch professionelle Pflegekräfte bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Angehörigen gewähren Pflegekassen Versicherten mit Pflegegrad 2 einen Zuschuss von 1.612 Euro für höchstens vier Wochen (28 Tage) im Jahr.

Dabei gelten folgende Bestimmungen:

  • Während der Verhinderungspflege erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 immerhin noch die Hälfte ihres monatlichen Pflegegeldes von 316 Euro für bis zu sechs Wochen im Jahr weiter, also 158 Euro im Monat.
  • Wer im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege nutzt, der hat Anspruch auf bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege pro Jahr, die mit bis zu 2.418 Euro pro Jahr bezuschusst wird.

Tagespflege bei Pflegegrad 2

Die Leistungssätze für Tages- und Nachtpflege entsprechen auch ab 2017 den ambulanten Sachleistungen, bleiben weitgehend unverändert und fließen wie im Vorjahr zusätzlich zum genehmigten Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 erhalten demnach für Tagespflege und Nachtpflege als teilstationäre Pflegeleistungen monatlich 689 Euro.

Zum Vergleich: Nach dem alten System erhielten Pflegebedürftige mit Pflegestufe 1 nur 468 Euro für die Tages- und Nachtpflege, Pflegebedürftige mit anerkannter „Pflegestufe 0“ nur 231 Euro. Daher bringt die Umstellung auf Pflegegrade in diesem Fall deutlich bessere Leistungen mit sich.

Weitere Leistungen bei häuslicher Pflege und Pflegegrad 2

Neben den beschriebenen Leistungen haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 außerdem Anspruch auf:

  1. Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel:
    Menschen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel der Pflegeversicherung und medizinische Hilfsmittel der Krankenversicherung. So erhalten sie

    • die Pauschalförderung von zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln von monatlich 40 Euro
    • Zuschüsse für Anschluss und Betrieb eines Hausnotrufsystemes, eines sogenannten technischen Pflegehilfsmittels (18,36 Euro monatlich und zusätzlich 10,49 Euro einmalig)
    • medizinische Hilfsmittel für Senioren und Pflegehilfsmittel, die in dem jeweiligen Hilfsmittelverzeichnis bzw. Hilfsmittelkatalog gelistet sind.
  2. Zuschuss für Wohnraumanpassung:

Für die altersgerechte Wohnraumanpassung können auch Hilfsbedürftige mit Pflegegrad 2 einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro von ihrer Pflegekasse einmalig für alle Maßnahmen der Barrierereduzierung beanspruchen (z. B. für den barrierefreien Badumbau oder einen Treppenlift). Sollte sich der Hilfebedarf zunehmen und weitere Maßnahmen erforderlich machen, kann die Pflegekasse u. U. erneut einen Zuschuss gewähren.

  1. Kostenlose Beratung und Beratungsbesuche:
    Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 2 erhalten die Möglichkeit für kostenlose Beratungstermine um z. B. ihre pflegerische Versorgung zu optimieren oder ihre Wohnung altersgerecht anzupassen. Auch die notwendigen regelmäßigen Beratungsbesuche durch geschulte Pflegekräfte nach § 37 Abs. 3 des Pflegeversicherungsgesetzes bezahlt die Pflegekasse.
  2. Kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen                                                                                                                                                                                      Die Teilnahme an Pflegekursen ist nach § 45 des Pflegeversicherungsgesetzes kostenlos möglich.
  3. Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs:
    Bis zu 4.000 Euro Förderung für die altersgerechte Wohnraumanpassung bekommen maximal vier Versicherte mit Pflegegrad 2 auch, wenn sie in eine ambulant betreute Wohngruppe oder eine Senioren-Wohngemeinschaft einziehen. Zusätzlich stehen höchstens vier Bewohnern ein einmaliger Gründungszuschuss von jeweils 2.500 Euro sowie ein monatlicher Zuschuss zur Beschäftigung einer Organisationskraft von jeweils 214 Euro zu.

Neuerung bei Hilfsmitteln ab 2017: Keine Extra-Anträge mehr nötig

Ab 2017 müssen Pflegebedürftige keine gesonderten Anträge auf medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel mehr stellen, wie bis 31.12.2016 notwendig. Sobald Gutachter des MDK oder der MEDICPROOF einzelne Hilfsmittel empfehlen, gelten sie automatisch als beantragt.

Stationäre Pflege bei Pflegegrad 2

Menschen mit Pflegegrad 2 erhalten ab 2017 monatlich nur noch 770 Euro für die stationäre Versorgung im Pflegeheim. Das bedeutet eine Leistungsminderung im Vergleich zum alten System.

Zum Vergleich: Bislang erhielten Pflegebedürftige mit Pflegestufe 1 monatlich noch 1.064 Euro von der Pflegekasse, also 294 Euro mehr. Menschen mit demenziellen Veränderungen mit sog. „Pflegestufe 0“ erhielten bisher keine Leistungen für die stationäre Versorgung, so dass diese Personen mit der Umstellung auf Pflegegrad 2 deutlich bessergestellt werden.

Unabhängig von ihrem Pflegegrad müssen alle Bewohnerinnen und -bewohner ab 2017 „einrichtungseinheitliche Eigenanteile“ (kurz: EEE) zum Pflegesatz ihres Alten- oder Pflegeheims zahlen. Ihr pflegebedingter Eigenanteil steigt nicht mehr wie bisher mit steigendem Pflegebedarf und steigender Pflegestufe, sondern bleibt einheitlich gleich hoch – unabhängig vom Pflegegrad. Unterschiede wird es allerdings nach wie vor zwischen den Pflegeheimen geben. Denn nicht in jedem Pflegeheim ist die Pflege gleich teuer. Dies kann durch unterschiedliche Personalstrukturen bedingt sein. Zusätzlich zum pflegebedingten Eigenanteil sind auch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten von den Pflegebedürftigen zu finanzieren.

Umwandlung von Pflegestufe 0 und 1 in Pflegegrad 2

  • Körperlich Pflegebedürftige mit der bisherigen Pflegestufe 1 werden automatisch dem nächsthöheren Pflegegrad 2 zugeteilt.
  • Betreuungsbedürftigen Menschen mit demenziellen Veränderungen ohne Pflegestufe  (mit bisheriger sogenannter „Pflegestufe 0“, also eingeschränkter Alltagskompetenz) wird automatisch gleich der Pflegegrad 2 zugewiesen. Denn demenziell veränderte Menschen mit oder ohne Pflegestufe werden zwei Pflegegrade höher eingruppiert als ihre bisherige Pflegestufe.