Die Begutachtung

Bei dem Begutachtungstermin werden durch den Gutachter des MDK bzw. MEDICPROOF folgende Punkte abgefragt und erfasst:

– persönliche Daten des Antragstellers

– Erfassung der aktuellen Pflegesituation

– Befragung zum Gesundheitszustand, Krankheiten, körperlichen Beeinträchtigungen, Vorlage von Arzt- und Krankenhausberichten usw.

– Auflistung der vorhandenen Hilfsmittel und deren Nutzung

– Erfassung der Versorgungs- und Wohnsituation

Es geht darum festzustellen, wie selbstständig oder unselbstständig ein pflegebedürftiger Mensch seinen Alltag bewältigen kann. Was ist er in der Lage noch selbst oder mit geringer Unterstützung der Pflegeperson zu machen, und was kann er nicht mehr. Die Fragen zur Begutachtung sind in Module untergliedert.

Modul 1: Mobilität

Modul 2: kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Modul 4: Selbstversorgung

Modul 5: Bewältigung und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Entsprechend der Selbständigkeit wird jede Frage mit Punkten bewertet.

Anschließend erstellt der Gutachter ein Pflegegutachten und übermittelt dieses zusammen mit einer Empfehlung des zu bewilligenden Pflegegrades an die Pflegekasse.

Auf dieser Grundlage wird die Pflegekasse einen Pflegegrad bewilligen bzw. bei einer erreichten Punktzahl von weniger als 12,5 ablehnen.

Notieren Sie sich bestenfalls zu speziellen oder besonders aufwändigen Pflegesituationen Beispiele aus dem Pflegealltag, die Sie beim Besuch des Gutachters anbringen können.

Sind Sie mit der Einschätzung des Gutachters nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse einzulegen.