Die Antragstellung
Wenn Sie einen Antrag auf Pflegeleistung stellen, sollten Sie unbedingt Hilfe in Anspruch nehmen.
Die Erfahrung zeigt nämlich, dass begleitete Anträge eine wesentlich höhere Chance auf Erfolg haben.
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Antrag bei der jeweiligen Pflegekasse stellen.
Dazu rufen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse an oder schreiben einen kurzen Brief und beantragen „Leistungen aus der Pflegeversicherung“.
Sie werden dann ein Formular per Post erhalten. Dieses muss ausgefüllt und unterschrieben an die Pflegekasse zurückgeschickt werden. Die Pflegekassen sind den zuständigen Krankenkassen zugeordnet, d.h. an diese müssen Sie sich wenden.
Nachdem Sie den Antrag schriftlich eingereicht haben, wird sich ein Gutachter des MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) ankündigen, um einen Termin zu vereinbaren und den Antragsteller persönlich zu begutachten.
Von der Antragstellung bis hin zur Feststellung eines Pflegegrades können einige Wochen vergehen.
Genehmigte Leistungen werden jedoch rückwirkend ab Antragstellung gewährt. Wurden die Leistungen zum Ende eines Monats beantragt, so erhält der Versicherte die volle Leistung bereits für den ganzen Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.
Jeder Versicherte beantragt allgemein Pflegeleistungen; der Antrag wird nicht auf einen konkreten Pflegegrad gestellt. Wir sind Ihnen bereits bei der Antragstellung sehr gern behilflich.
Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.