# Umsorgt im Alter > Pflegegrad-Beratung in Berlin: Wir helfen dir beim Antrag, bei der Höherstufung und beim Widerspruch und begleiten dich auf Wunsch zur Begutachtung. Dazu Wohnumfeld-Verbesserung nach § 40 SGB XI (Handwerker, Abrechnung über die Pflegekasse) und Alltagshilfe über den Entlastungsbetrag. Sitz in Berlin. ## Fakten - Firma: Umsorgt im Alter Aimé GmbH (Marke: Umsorgt im Alter) - Adresse: Winckelmannstr. 33, 12487 Berlin - Telefon: 030 22 01 22 44-0 · E-Mail: info@umsorgt-im-alter.eu · Pflegegrad: info@pflegegrad-experten.de - Wohnumfeld und Alltagshilfe: 030 22 01 22 44-3 · info@umsorgt-im-alter.eu - Gründer: Dipl. Pflegewirt (FH) André Aimé: Ausbildung zum Krankenpfleger; Studium der Pflegewissenschaft und des Pflegemanagements an der Evangelischen Hochschule Berlin, Abschluss Dipl. Pflegewirt (FH); Leiter einer vollstationären Pflegeeinrichtung mit 160 Bewohnern, Tagespflege, Kurzzeitpflege, betreutem Wohnen und einem ambulanten Pflegedienst; Gutachter für Pflegebedürftigkeit, gelistet im Gutachterverzeichnis des Sozialgerichts Berlin; Gründer von Umsorgt im Alter - Geschäftsführung: Daniela Aimé ## Leistungen - [Pflegegrad-Beratung](https://umsorgt-im-alter.de/pflegegrad-beratung/): Wir begleiten dich vom ersten Anruf bis zum Bescheid: zu Hause, persönlich und mit Fachwissen aus der Pflege. - [Pflegegrad beantragen](https://umsorgt-im-alter.de/pflegegrad-beantragen/): Der Erstantrag: formlos stellen, gut vorbereiten, Leistungen rückwirkend sichern. - [Höherstufung](https://umsorgt-im-alter.de/pflegegrad-hoeherstufung/): Mehr Hilfebedarf als noch vor einem Jahr? Dann ist ein höherer Pflegegrad zu prüfen. - [Widerspruch](https://umsorgt-im-alter.de/pflegegrad-widerspruch/): Bescheid abgelehnt oder zu niedrig? Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. - [Begutachtung](https://umsorgt-im-alter.de/pflegegrad-begutachtung/): Der wichtigste Termin: was gefragt wird, wie Punkte entstehen und wie du dich vorbereitest. - [Wohnumfeld-Verbesserung](https://umsorgt-im-alter.de/wohnumfeld-verbesserung/): Haltegriffe, erhöhtes WC, Handläufe: Unsere Handwerker sichern dein Zuhause, abgerechnet über die Pflegekasse. - [Alltagshilfe](https://umsorgt-im-alter.de/entlastungsbetrag/): 131 € im Monat für Hilfe im Alltag. Wir beraten dich, wie du den Entlastungsbetrag nutzt. ## Pflegegrade (Punkte in der Begutachtung) - [Pflegegrad 1](https://umsorgt-im-alter.de/pflegegrade/pflegegrad-1/): 12,5–unter 27 Punkte, geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit - [Pflegegrad 2](https://umsorgt-im-alter.de/pflegegrade/pflegegrad-2/): 27–unter 47,5 Punkte, erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit - [Pflegegrad 3](https://umsorgt-im-alter.de/pflegegrade/pflegegrad-3/): 47,5–unter 70 Punkte, schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit - [Pflegegrad 4](https://umsorgt-im-alter.de/pflegegrade/pflegegrad-4/): 70–unter 90 Punkte, schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit - [Pflegegrad 5](https://umsorgt-im-alter.de/pflegegrade/pflegegrad-5/): 90–100 Punkte, schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung ## Leistungen der Pflegeversicherung (Stand 2026, PG 1 / 2 / 3 / 4 / 5) - Pflegegeld (pro Monat): – / 347 € / 599 € / 800 € / 990 € - Pflegesachleistung (pro Monat): – / 796 € / 1.497 € / 1.859 € / 2.299 € - Entlastungsbetrag (pro Monat): 131 € / 131 € / 131 € / 131 € / 131 € - Tages- und Nachtpflege (pro Monat): – / 721 € / 1.357 € / 1.685 € / 2.085 € - Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (pro Jahr): – / 3.539 € / 3.539 € / 3.539 € / 3.539 € - Vollstationäre Pflege (pro Monat): 131 € / 805 € / 1.319 € / 1.855 € / 2.096 € - Wohnumfeld-Verbesserung (je Maßnahme): bis 4.180 € / bis 4.180 € / bis 4.180 € / bis 4.180 € / bis 4.180 € - Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (pro Monat): bis 42 € / bis 42 € / bis 42 € / bis 42 € / bis 42 € ## Häufige Fragen - **Muss ich einen bestimmten Pflegegrad beantragen?** Nein. Du beantragst bei der Pflegekasse allgemein „Leistungen aus der Pflegeversicherung“. Welcher Pflegegrad passt, ergibt sich aus der Begutachtung. - **Ab wann gibt es Geld von der Pflegekasse?** Genehmigte Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Monat, in dem du den Antrag gestellt hast. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen, auch formlos per Telefon oder kurzem Brief. - **Wer kommt zur Begutachtung?** Bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst (MD, früher MDK), bei privat Versicherten MEDICPROOF. Die Gutachterin oder der Gutachter kündigt sich vorher an und kommt in der Regel zu dir nach Hause. - **Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch?** Einen Monat ab Zugang des Bescheids. Danach wird der Bescheid bestandskräftig. Der Widerspruch kann zunächst formlos und ohne Begründung eingelegt werden. Die Begründung folgt dann in Ruhe. - **Kommt ihr auch zu mir nach Hause?** Ja. Wir beraten dich gern in einem ausführlichen Gespräch bei dir zu Hause und sind auf Wunsch auch bei der Begutachtung an deiner Seite. - **Für wen ist die Pflegegrad-Beratung?** Für Menschen, die im Alltag Unterstützung brauchen, und für ihre Angehörigen. Egal, ob du zum ersten Mal einen Antrag stellst, schon einen Pflegegrad hast oder mit einem Bescheid nicht einverstanden bist. - **Was soll ich zum ersten Gespräch bereithalten?** Fürs Telefonat reicht, was du weißt. Für den Termin zu Hause sind Arzt- und Krankenhausberichte, eine Liste der Medikamente und, falls vorhanden, frühere Bescheide und Gutachten hilfreich. - **Kann ich auch für meine Eltern anrufen?** Ja. Viele Anfragen kommen von Kindern oder Enkeln. Für den Antrag selbst braucht es später die Unterschrift der versicherten Person oder einer bevollmächtigten Person. - **Kann ich den Antrag formlos stellen?** Ja. Ein Anruf bei der Pflegekasse oder ein kurzer Brief genügt, um die Frist zu wahren. Das Formular kommt danach per Post. - **Wie lange dauert es bis zum Bescheid?** Von der Antragstellung bis zur Feststellung eines Pflegegrades können einige Wochen vergehen. Die Leistungen gibt es aber rückwirkend ab dem Antragsmonat. - **Wer darf den Antrag stellen?** Die versicherte Person selbst oder jemand, der dazu bevollmächtigt ist, zum Beispiel ein Angehöriger mit Vorsorgevollmacht. - **Kann der Pflegegrad bei einer Höherstufung auch sinken?** Grundsätzlich wird der Hilfebedarf neu begutachtet. Deshalb ist es sinnvoll, vorher genau zu prüfen, ob sich der Bedarf tatsächlich erhöht hat. Genau das machen wir mit dir. - **Wie oft darf ich eine Höherstufung beantragen?** Eine feste Sperrfrist gibt es nicht. Entscheidend ist, dass sich der Hilfebedarf seit der letzten Begutachtung verändert hat. - **Brauche ich für den Widerspruch sofort eine Begründung?** Nein. Der Widerspruch kann zunächst formlos und ohne Begründung eingelegt werden. Die Begründung reichst du nach, sobald das Gutachten vorliegt. - **Ab wann läuft die Frist?** Ab Zugang des Bescheids. Notiere dir am besten gleich das Datum, an dem der Brief angekommen ist. - **Was passiert nach dem Widerspruch?** In der Regel kommt der Medizinische Dienst erneut zu dir, um deine Argumente und das erste Gutachten zu überprüfen. - **Darf jemand bei der Begutachtung dabei sein?** Ja. Angehörige, Pflegepersonen oder eine Vertrauensperson dürfen dabei sein. Auf Wunsch begleiten wir dich und führen das Gespräch mit unserem Fachwissen für dich. - **Soll ich mich beim Termin von meiner besten Seite zeigen?** Ehrlich sein ist wichtiger. Viele Menschen spielen ihre Einschränkungen herunter. Das führt oft zu einem zu niedrigen Pflegegrad. Beschreibe einen ganz normalen, auch einen schlechten Tag. - **Wie lange dauert die Begutachtung?** Das hängt von der Situation ab. Plane genug Zeit ein, damit alles in Ruhe besprochen werden kann. - **Wer bekommt den Zuschuss?** Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, auf Antrag bei der Pflegekasse. - **Muss ich den Umbau vorher beantragen?** Ja, stell den Antrag am besten, bevor gebaut wird. Wir helfen dir dabei und kümmern uns danach um Montage und Abrechnung. - **Was gilt, wenn mehrere Pflegebedürftige zusammenwohnen?** Dann kann der Zuschuss für jede anspruchsberechtigte Person gezahlt werden, insgesamt bis zum Vierfachen des Einzelbetrags. Das kommt vor allem Wohngemeinschaften zugute. - **Wie viel Geld gibt es?** Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € im Monat, für alle Pflegegrade von 1 bis 5. - **Wer bietet die Alltagshilfe an?** Die Umsorgt im Alter Aimé GmbH, also dasselbe Team wie bei der Pflegegrad-Beratung. - **Brauche ich einen Vertrag?** Nein. Jeder Auftrag wird einzeln abgerechnet. ## Seiten - [Startseite](https://umsorgt-im-alter.de/) - [Pflegegrade 1–5](https://umsorgt-im-alter.de/pflegegrade/) - [Leistungen der Pflegeversicherung](https://umsorgt-im-alter.de/leistungen-pflegeversicherung/) - [Über uns](https://umsorgt-im-alter.de/ueber-uns/) - [Kontakt](https://umsorgt-im-alter.de/kontakt/) - [Ausführliche Fassung](https://umsorgt-im-alter.de/llms-full.txt)